Handhabungstechnik Winter - Montagebedingungen

Abnahmeprüfung:

Die Förderanlage wird nach den neuesten Vorschriften zur Unfallverhütung ausgeführt. Sie ist gemäß „Allgemeiner Dienstnehmerverordnung“ durch den Betreiber vor der ersten Inbetriebnahme von einem Sachverständigen abnehmen zu lassen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen diese Abnahme gerne gesondert an. Die Verständigung des Sachverständigen über die Abnahmebereitschaft der Krananlage erfolgt durch den Verkäufer. Die Bereitstellung der für diese Abnahme erforderlichen Prüfgewichte (1,25 x Nutzlast) gehören nicht zu unseren Lieferumfang